Genehmigung und rechtliche Vorschriften
Bei Bau und Inbetriebnahme einer Regenwasser-Nutzungsanlage sind sowohl einige Genehmigungsverfahren als auch einige wenige Rechtsvorschriften und Normen zu beachten.
Da die Bauvorschriften Landesrecht sind und die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen, können hier nur allgemeine Aussagen zum Bau und zur Inbetriebnahme gemacht werden. Letztlich müssen Sie sich bei der Baubehörde vor Ort, dem Wasserversorgungsunternehmen und der Abwasserbeseitigung selbst erkundigen, welche konkreten Vorschriften für Sie relevant sind.
Anzeige- und Genehmigungspflichten

Generell gilt, dass Bau und Betrieb von Regenwasser-Nutzungsanlagen grundsätzlich nicht untersagt werden kann, wenn die Anlage den einschlägigen Vorschriften (z.B. DIN-Normen) entspricht.
Es sollten jedoch folgende Punkte beachtet werden, die das Baurecht und die Wasserversorgung betreffen:

§
Bei Neubauten ist auf den Teil der Anlage im Bauantrag hinzuweisen, der die Grundstücksentwässerung betrifft (Zulauf, Tank, Überlauf). Es sind die entsprechenden Angaben im Entwässerungsgesuch zum Bauantrag zu machen.
§
Der nachträgliche Einbau einer Anlage einschließlich Zu- und Ableitung in bestehende Gebäude ist bis zu einer bestimmten Tankgröße genehmigungsfrei.
Sie müssen allerdings dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen oder der Gemeinde nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" (AVBWasserV) die Veränderung der Trinkwasser-Installation (Trinkwasser-Nachspeisung) bzw. die Errichtung einer Eigengewinnungsanlage anzeigen.
§
Es ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung hinsichtlich einer Ausnahmegenehmigung, die gegebenenfalls nach der kommunalen Wasser- und Abwassersatzung erforderlich ist, nachzufragen.
§
Eine wasserrechtliche Genehmigung für Regenwasser-Anlagen ist nicht erforderlich.
Gesetzliche Vorschriften und Normen

Grundlage für die Installation einer Anlage sind die in der DIN 1988 "Trinkwasser-Leitungsanlagen" und DIN 1986 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke" festgelegten Normen.
Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

§
Beim Bau der Regenwasser-Nutzungsanlage ist sicherzustellen, dass das Betriebs- bzw. Regenwasser-Netz an keiner Stelle mit dem Trinkwasser-Netz verbunden ist.
Dies ist die wichtigste zu beachtende Norm, um eine Verunreinigung des Trinkwassers zu vermeiden.
§
Die Nachspeisung von Trinkwasser in den Regenwasser-Tank oder in den Nachspeisebehälter darf nur im freien Auslauf oberhalb des höchstmöglichen Wasserstandes (Rückstauebene) zum Schutz des öffentlichen Netzes vor
Rücksaugeffekten erfolgen.
§
Die Leitungen des Betriebswassernetzes und alle Entnahmestellen sind durch Schilder und Symbole so zu kennzeichnen, dass sie auch nach vielen Jahren sofort und sicher als Betriebswasserleitungen erkannt werden.
§
Zapfstellen für Regenwasser sind gegen unbefugte und mißbräuchliche Benutzung vor allem durch Kinder z.B. mit abnehmbaren Drehgriffen zu sichern.
§
Das Betriebsrisiko liegt immer beim Betreiber der Anlage.
§
Der Betreiber ist selbst dafür verantwortlich, dass das Betriebswasser nicht als Trinkwasser genutzt wird.
Beim Einsatz von GRAF-Anlagen ist die Einhaltung der genannten Vorschriften gewährleistet.
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