Generell gilt, dass Bau und Betrieb von Regenwasser-Nutzungsanlagen grundsätzlich nicht untersagt werden kann, wenn die Anlage den einschlägigen Vorschriften (z.B. DIN-Normen) entspricht.
Es sollten jedoch folgende Punkte beachtet werden, die das Baurecht und die Wasserversorgung betreffen: